|
Dienstag, 07. Dezember 2010 um 22:27 |
Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 (1 BvR 420/09) wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, Regelungen zu schaffen, die dem Vater ein Sorgerecht ausnahmsweise auch gegen den Willen der Mutter einräumen, sofern es dem Kindeswohl entspricht.
Diese Entscheidung bedeutet nicht nur eine Besserstellung des Vaters, sondern vorallem auch eine Verbesserung der Situation der Kinder, da diese zukünftig wohl öfters auf zwei Elternteile zurückgreifen können.
Allerdings muss abgewartet werden, wie der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen wird.
Väter müssen aber nicht bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber warten, um einen Antrag auf Übertragung des Sorgerecht zu stellen. Dies dürfte bereits heute möglich sein, da die Familiengerichte selbstverständlich den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts beachten müssen.
|