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Farbe der Wände ist Sache des Mieters
In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall, verlangte der Vermieter eine Rückgabe der Wohnung mit weißen Wänden.
Der BGH hat die Farbwahl der eigenen 4 Wände während der Mietzeit dem Mieter überlassen. Der Vermieter hatte hierauf grundsätzlich keinen Einfluss. Erst für die Übergabe nach Ende der Mietzeit durfte der Vermieter Vorgaben machen.
Allerdings, so der BGH, ist die Festlegung auf eine Farbe für den Mieter nicht zumutbar. Für den Mieter sei ein "gewisser Spielraum" von hohem Interesse. Sein Recht auf eine farbliche Gestaltung nach seinen Vorstellungen während des laufenden Mietverhältnisses wäre dann eingeschränkt, wenn er beim Auszug die Wohnung wieder weiß streichen müsste.
Für den Vermieter sei es allein entscheidend, dass er eine freiwerdende Wohnung rasch wieder vermieten kann. Dafür sei eine weiße Wohnung nicht erforderlich, "weil auch eine Dekoration in anderen dezenten Farbtönen eine Weitervermietung nicht erschwert".
Regelungen in Mietverträgen, die eine feste Farbwahl bei Auszug vorsehen sind daher unwirksam.
(BGH Beschluss vom 14.12.2010 - VIII ZR 198/10) |