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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II)

 

Verfassungswidrigkeit der Regelsatz-Ermittlung führt nicht zu Anspruch auf höhere Hartz IV-Leistungen für die Vergangenheit

BVerfG, Beschluss vom 24.03.2010, Az.: 1 BvR 395/09

 

Für Zeiträume, die vor der Verkündung des Urteils liegen, mit dem das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der Hartz IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt hat, haben Hilfebedürftige keinen Anspruch auf höhere Hartz IV-Leistungen. Das BVerfG hat insoweit eine Rückwirkung seines Urteils ausgeschlossen.