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Dienstag, 22. Juli 2008 um 11:04
Anerkennung von EU-Führerscheinen
Bei der Frage, ob deutsche Behörden eine von einem Mitgliedstaat nach Entzug ausgestellte Fahrerlaubnis ablehnen dürfen, ist aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Wohnsitz des Fahrerlaubnisinhabers entscheidend.
EuGH, Urt. v. 26.06.08 - C‑329/06 u.a.

 


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