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| Dienstag, 25. Januar 2011 um 11:32 |
Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zweier gleichzeitig rückwärts ausparkender FahrzeugeLG Saarbrücken, Aktenzeichen: 13 S 14/10 - Urteil vom 07.05.2010 Kommt es zu einem Unfall, verstößt derjenige gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und haftet deshalb überwiegend, der in das stehende Fahrzeug des anderen hinein fährt. Ein Kraftfahrer muss beim Ausparken stets mit höchstmöglicher Sorgfalt vorgehen, d.h. er muss jederzeit mit Hindernissen rechnen und notfalls sofort anhalten können. Steht er angesichts der Gefahrensituation bereits, ist ihm lediglich die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges (20%) anzurechnen. |