Arbeitsrecht

Grundlagen des Arbeitsrechts sind neben vielen Spezialgesetzen, das Bürgerliche Gesetzbuch und das sogenannte Richterrecht. Ein Arbeitsvertragsgesetz existiert nicht. Das Arbeitsrecht ist deshalb eine recht unübersichtliche Materie ohne klare Struktur. So finden sich Regelungen zum Arbeitszeugnis beispielsweise in der Gewerbeordnung.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich u.a. bei folgenden Problemstellungen:
  • Abmahnung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Befristung des Arbeitsverhältnisses und Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit
  • Fragen der betriebliche Mitbestimmung
  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, Urlaubsansprüchen etc.
  • Diskriminierung und Mobbing im Arbeitsverhältnis
  • Ein- und Umgruppierung
  • Entwurf und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderung
  • Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • Versetzung
  • Wettbewerbsverbot