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Erbrecht Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Erbrecht gesetzlich geregelt. Das BGB wurde am 01.01.1900 in Kraft gesetzt und seither im Erbrecht hauptsächlich im Bereich der nichtehelichen Abkömmlinge verändert. Diesem Personenkreis wurden weitergehende Rechte als früher eingeräumt. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich testamentarische Abweichungen von der gesetzlichen Erbfolge. Die Abfassung eines Testaments ist an formale Voraussetzungen gebunden, die beachtet werden müssen, ansonsten ist das Testament schon formnichtig. Die Erstellung eines Testaments ist für Betriebs- / Geschäftsinhaber unbedingt notwendig, damit die reibungslose Weiterführung eines Betriebs nach dem Ableben eines Inhabers gewährleistet ist und Streitigkeiten soweit wie möglich schon vor dem Ableben aus dem Betrieb herausgehalten werden. Ein Betrieb hat in diesem Fall einen wesentlich höheren Wert als ein "zerstrittenes" Unternehmen. eine betriebsgerechte Nachfolgeregelung ist übrigens auch eine Finanzierungsvoraussetzung nach "Basel- II". Was steuerliche Fragen anbetrifft, ist im Erbrecht eine optimale Gestaltung anzustreben. Die Erbschaftssteuereinnahmen werden immer bedeutsamer für unseren Staat (Stichwort: Erbengeneration!), so dass hier auch steuerlich günstige Erbfolgeregelungen unbedingt genutzt werden müssen. Durch geschickte Nachfolgeplanungen sollten z. B. möglichst alle Freibeträge ausgenutzt werden. In diesem Zusammen stehen wir auch bei der Gründung einer Stiftung beratend zur Seite. Neben der Beratung bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen umfasst das Erbrecht auch die Geltendmachung von Auskunfts-, Pflichtteils- und Erbansprüchen. Gerade hierbei lassen sich unangenehme Rechtsstreitigkeiten durch eine umfassende Beratung oftmals umgehen. Weiterhin sind wir behilflich bei Betreuungsverfügungen, Altersvorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. |