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Familienrecht Innerhalb des Familienrechts ist der wichtigste Punkt noch immer die Ehescheidung und die hiermit verbundene Problematik der Vermögensauseinandersetzung, wie etwa der Versorgungs- und Zugewinnausgleich. Auch muß die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder geregelt werden, falls kein gemeinsames Sorgerecht gewünscht wird. Um die vermögensrechtliche Seite einer Trennung schon vorab zu regeln, empfiehlt sich der Abschluß eines Ehevertrages, bei welchem wir Ihnen gerne beratend zur Seite stehen. Die anwaltliche Tätigkeit umfaßt aber auch das Unterhaltsrecht, die Beziehung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern zu ihren Eltern, die Frage der Feststellung der Vaterschaft, die Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsanerkennung sowie Regelungen des Umgangs- und Sorgerechts. |