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Mietrecht Mietprozesse stellen einen erheblichen Teil der Rechtsstreitigkeiten dar. Gut beraten ist, wer sich schon vor Beginn eines Mietverhältnisses, vertraglich abgesichert hat. Je klarer und eindeutiger die Regelungen ausgearbeitet wurden, desto bessere Aussichten bestehen bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung. Gerade bei gewerblichen Mietverhältnissen sollten die wesentlichen Punkte exakt geregelt werden. So könnte bei unklaren Regelungen hinsichtlich des Mietobjekts, der Miete etc. ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis vorliegen. Ein solcher Verstoß hätte u.a. zur Konsequenz, dass eine ursprüngliche Befristung unwirksam wäre. Dies könnte sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter erhebliche Auswirkungen haben, das das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet werden könnte. Wir bieten in diesem Rechtsgebiet u.a. Beratung an, wie Mietverträge sinnvoll zu gestalten sind, ob und wann Mieterhöhungen zulässig und unter welchen Voraussetzungen Kündigungen bei befristeten und unbefristeten Mietverträgen möglich sind. Bei Fragen zu Kautionszahlungen, Nebenkostenabrechnungen, Renovierungen, Schönheitsreparaturen, Mängeln an der Mietsache sowie Möglichkeiten von Mietminderungen stehen wir beratend zur Seite. Wohnungseigentumsrecht Tritt man z.B. durch Kauf in eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein, stellen sich zahlreiche Fragen. Welche Rechte und Pflichte bestehen? Was kann und darf ein Verwalter? Was ist Sondereigentum, was Gemeinschaftseigentum? etc. Bereits vor Eintritt oder Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft stehen wir daher beratend zur Seite um Ihnen bei Ihrer Entscheidung zu helfen. Kommt es zu Auseinandersetzungen mit anderen Wohnungseigentümer und/oder dem Verwalter vertreten wir Sie auch vor Gericht. Nachdem eine Wohnungseigentümergemeinschaft meist eine auf Dauer angelegte Gemeinschaft ist, sind wir versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen, um so den Hausfrieden wahren, bzw. wieder herstellen zu können. |