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Verkehrsrecht Verkehrsunfallschadenregulierung/Verkehrszivilrecht Auch bei vermeintlich klarer Haftungslage sollte für die Regulierung der Unfallschäden von Beginn an anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Nur so stellen Sie sicher, dass sämtliche Ansprüche schnell und in voller Höhe realisiert werden und Sie "Herr des Geschehens" bleiben. Verlassen Sie sich nicht auf das Schadensmanagement der Versicherer, die naturgemäß daran interessiert sind, den finanziellen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Nachteile sind beispielsweise bei der so genannten "fiktiven Schadensabrechnung" auf Basis des vom Versicherer veranlassten Schadensgutachtens ohne Durchführung einer Reparatur des Fahrzeugs oder beim Ersatz des Nutzungsausfallschadens vorprogrammiert. Die ersatzfähigen Schadenspositionen sind zahlreich und liegen nicht immer auf der Hand. Zwischen A wie Abschleppkosten und Z wie Zinskosten existieren mannigfaltige materielle und immaterielle Schadenspositionen wie Nutzungsausfall/Vorhaltekosten, Standgeld, Entsorgungskosten, Ab- und Anmeldekosten, Ersatz für den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes, Kleidungsschaden, Schmerzensgeld, Kosten der Heilbehandlung, Haushaltsführungsschaden etc. Verkehrsstrafrecht/straßen verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren Weitere Teilbereiche des Verkehrsrechts sind das Verkehrsstrafrecht und das straßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeitenrecht. Auch hier ist die frühzeitige Einschaltung eines versierten Anwaltes dringend anzuraten. Dass ein Strafprozess nicht erst in der Hauptverhandlung entschieden wird, ist keine inhaltsleere Feststellung, sondern eine Tatsache, die den Betroffenen zwingt, bereits im Anfangsstadium des Verfahrens aktiv zu werden, taktische Fehler möglichst zu vermeiden und so die Weichen für einen günstigen Ausgang zu stellen. Dies gilt umso mehr, als der zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis aufgrund eines Fahrverbots als verhängter Nebenstrafe oder einer angeordneten Entziehung der Fahrerlaubnis als Maßregel, sich schnell zu einer existenzgefährdenden Situation für den Betroffenen auswachsen können. Oberstes Gebot bei Verkehrsstrafsachen (wie auch bei Strafsachen im allgemeinen) aber auch bei Ordnungswidrigkeitenverfahren ist es, nicht vorschnell Angaben zu machen, in der Hoffnung die Kooperationsbereitschaft werde sich positiv auf die zu erwartende Sanktion auswirken. Diese Hoffnung wird meist vergeblich sein und die gemachten Angaben lediglich dazu dienen, die Vorwürfe zu zementieren. Wenn eine Einlassung vor der Hauptverhandlung erfolgen soll, wofür es durchaus Gründe gibt, darf diese erst nach Kenntnis des Akteninhalts erfolgen. Verkehrsverwaltungsrecht Fahrerlaubnisentzug und Fahreignung sind immer wiederkehrende Problemfelder anwaltlicher Beratung. auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Wir beraten und vertreten Sie, wenn es um die Frage der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland, Ihrer Fahreignung, einer Begutachtung Ihrer Fahrtauglichkeit oder einer Fahrtenbuchauflage geht. ![]() |